Allgemeine Bedingungen

Fischen Sie waidgerecht. Verhalten Sie sich kameradschaftlich und hilfsbereit. Schützen Sie die Natur und halten Sie Ihren Angelplatz sauber. Bedenken Sie stets, das Sie die Gemeinschaft aller Fischer repräsentieren.

Auf Friedfische darf mit 2 Ruten, auf Raubfische nur mit einer Rute gefischt werden. Eine zweite Rute kann dabei zum Friedfischfang verwendet werden. Eine Rute mit totem Fisch oder Fischfetzen beködert gilt als Raubfischrute. Pro Rute ist nur eine Anbißstelle erlaubt. Ausgelegte Angeln sind ständig zu beaufsichtigen.

Beim Angeln auf Raubfische ist ein Stahl- oder Raubfischvorfach mit mindestens 20 cm Länge zu verwenden. Das Angeln mit Kunstködern, totem Köderfisch und Fischfetzen ist während der Hecht- und Zanderschonzeit grundsätzlich verboten.

Folgende Fangarten sind verboten:

  • das Schießen , Stechen und Harpunieren
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  • die Verwendung von Sprengstoff, Strom, Gift, Netzen, Keschern, Reusen oder Legangeln
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  • die Verwendung des lebenden Köderfisches
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  • das Schnüren, Prellen, Blitzen oder Reißen sowie Abspannen

Köderfischdaupeln ist in allen Gewässern für den Eigengebrauch mit einem Daupel von höchstens 1 m² gestattet. Die Verwendung von Hunde- und Katzenfutter als Köder oder zum Anfüttern ist nicht erlaubt.

Das Fischen vom Boot aus ist nicht erlaubt.

Das Angeln von Straßenbrücken und von Inseln aus ist verboten.

Untermaßige, oder während der Schonzeit gefangene lebensfähige Fische sind unverzüglich und schonend in dasselbe Gewässer zurückzusetzen.

Fische aus Vereinsgewässern dürfen nicht in andere Gewässer umgesetzt werden. Desgleichen dürfen Fische aus Privatgewässern nur nach Zustimmung des Vorstandes in Vereinsgewässer eingesetzt werden.

Das Hältern von Fischen zum Zwecke des späteren Zurücksetzens oder Austauschens ist nicht erlaubt.

Der gewerbsmäßige Verkauf oder Tausch der im Vereinsgewässer gefangenen Fische ist strengstens verboten.

Beim Befahren der Uferwege ist größtmögliche Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer zu nehmen. Parken ist nur auf befestigten Wegen und Flächen erlaubt.

Fischsterben sind sofort der Polizei oder dem KFV Landau zu melden.

Jeder Angler muß beim Fischen den gültigen staatlichen Fischereischein, den Erlaubnisschein, Hakenlöser, Metermaß, sowie seine Fangliste mit sich führen.


Wer oben aufgeführte Bedingungen nicht einhält, hat mit dem Entzug des Erlaubnisscheines oder Anzeige zu rechnen. Jeder Fischer ist für sein Handeln selbst verantwortlich.