Änderung der Schonzeiten bei Hecht und Zander

Bitte beachten:

Die Schonzeit von Hecht und Zander beginnt ab 2026 nicht mehr am 01.01., sondern am 01.02.!

Konsequenzen daraus sind:

  • es darf bis einschließlich 31.01. mit Köderfisch und Fischfetzen gefischt werden, genauso mit Kunstködern
  • auf dem Mossandl- und dem Stadtweiher darf bis einschließlich 31.01. vom Boot aus gefischt werden

Das Schonzeitende bleibt von der neuen Regelung unberührt.

Auf dem aktuellen Erlaubnisschein steht das natürlich noch nicht drauf, Ihr müsst aber jetzt nicht auf den 2026er Erlaubnisschein warten (da wurde die Schonzeit angepasst), um im Januar auf Raubfische angeln zu können.

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Neue Regelung für die Austauschkarten unserer Nachbarvereine

Für die Austauschkarten der Angelvereine Dingolfing und Sommershausen gelten ab sofort folgende Regelungen:

  • die Karten können für 2 Tage ausgeliehen werden
  • das Pfand i.H.v. 10 Euro entfällt
  • stattdessen hinterlasst Ihr Eure Erlaubniskarte (Weiher oder Isar) als Pfand, also bitte mitbringen, wenn Ihr Euch eine Austauschkarte holen wollt.
  • Bitte beachtet, dass Euch für jeden Tag, den Ihr überzieht (also länger als 2 Tage), 15 Euro berechnet werden 

Die Austauschkarten können wie bisher beim Intersport Strohhammer in Landau abgeholt (und auch wieder abgegeben) werden.

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Zusammenfassung der Beschlüsse der Hauptversammlung am 07.01.2023

  • alle aktiven Mitglieder bis 64 Jahre haben den jährlichen Arbeitsdienst zu leisten. Ab dem Jahr, in dem sie 65 werden, sind diese Mitglieder dann automatisch vom Arbeitsdienst befreit
  • Im Mossandl- und im Stadtweiher ist in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.07. die Nutzung eines Bootes zum Auslegen von Montagen, Materialtransport oder zur Fischbergung erlaubt

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Hinweis zum Fischen mit Kunstködern

Bitte beachtet, dass während der Raubfisch-Schonzeit (Hecht, Zander) die Verwendung von Kunstködern für Raubfische nicht erlaubt ist!

Damit sind Blinker, Spinner, Spoons, Crank-Baits und Vergleichbares gemeint.

Explizit erlaubt sind kleine Streamer.

Bitte im Zweifel bei einem Vorstandsmitglied telefonisch oder per Messenger nachfragen, bevor Ihr mit dem Teil an der Montage am Wasser steht.

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Die Regelung über die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen sind wieder in Kraft

Nachdem sich die Corona-Lage entspannt hat, ist wieder die Regelung mit den drei zu besuchenden Vereinsveranstaltungen in Kraft.

Als Vereinsveranstaltungen gelten:

  • die Generalversammlung
  • die Monatsversammlungen
  • das Königsfischen
  • der Angel-Flohmarkt
  • die Weihnachtsfeier

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Fischen mit dem Boot

  • Das Fischen vom Boot aus ist an
    • der Unteren Isar ganzjährig
    • dem Mossandlweiher vom 01.08. bis zum 31.01.
    • dem Stadtweiher (vom 01.08. bis zum 31.01.)
      erlaubt.
  • Bitte beachten: Am Grossen Sporrerweiher ist das Fischen vom Boot aus nicht mehr erlaubt.
  • Bitte weiterhin beachten, das damit auch die Verwendung von Futterbooten am Grossen Sporerweiher nicht mehr möglich ist.
  • Am Stadtweiher dürfen Boote in der Raubfisch-Schonzeit nicht dauerhaft liegen

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Einsatz von Unterwasserdrohnen und Futterbooten

Der Einsatz von Unterwasserdrohnen ist in allen Gewässern verboten. 

Der Einsatz von Futterbooten ist nur in den Gewässern erlaubt, in denen auch das Bootfischen gestattet ist. 

Diese Gewässer sind: Untere Isar, Mossandlweiher und Stadtweiher.

In allen anderen Gewässern ist der Einsatz von Futterbooten verboten.