Ab 2023 greift wieder die Regelung über die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen

Nachdem sich die Corona-Lage entspannt hat, ist ab 2023 wieder die Regelung mit den drei zu besuchenden Vereinsveranstaltungen in Kraft.

Als Vereinsveranstaltungen gelten:

  • die Generalversammlung
  • die Monatsversammlungen
  • das Königsfischen
  • der Angel-Flohmarkt
  • die Weihnachtsfeier

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Fischen mit dem Boot

  • Das Fischen vom Boot aus ist ab 01.01.2023 in folgenden Gewässern erlaubt:
    • Untere Isar (ganzjährig)
    • Mossandlweiher (01.08. - 31.12.)
    • Stadtweiher (01.08. - 31.12.)
  • Bitte beachten: am Grossen Sporrerweiher ist das Fischen vom Boot aus nicht mehr erlaubt.
  • Bitte weiterhin beachten, das damit auch die Verwendung von Futterbooten am Grossen Sporerweiher nicht mehr möglich ist.

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Einsatz von Unterwasserdrohnen und Futterbooten

Der Einsatz von Unterwasserdrohnen ist in allen Gewässern verboten. 

Der Einsatz von Futterbooten ist nur in den Gewässern erlaubt, in denen auch das Bootfischen gestattet ist. 

Diese Gewässer sind: Untere Isar, Mossandlweiher und Stadtweiher.

In allen anderen Gewässern ist der Einsatz von Futterbooten verboten.