Aktuelles
20.03.2022: Bilder zum Angelgeräteflohmarkt
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Archiv 2021
13.07.2021
Einsatz von Unterwasserdrohnen und Futterbooten
Der Einsatz von Unterwasserdrohnen ist in allen Gewässern verboten.
Der Einsatz von Futterbooten ist nur in den Gewässern erlaubt, in denen auch das Bootfischen gestattet ist.
Diese Gewässer sind: Untere Isar, Mossandlweiher, Großer Sporrerweiher und Stadtweiher.
In allen anderen Gewässern ist der Einsatz von Futterbooten verboten.